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AG Neu-Ulm, 12.08.2014 - 7 C 676/14 |
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Volltextveröffentlichung
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- BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06
Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus AG Neu-Ulm, 12.08.2014 - 7 C 676/14
Nach § 249 Abs. 2 BGB kann der Geschädigte vom Schädiger als erforderlichen Herstellungsaufwand die Kosten erstattet verlangen, die vom Standpunkt eines verständigen wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angmessen erscheinen (vgl. BGH in NJW 2007, 1450).